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 Teilnahmebedingung 24h-Spinning Event

§ 1 Anmeldung / Teilnahme

(1) Anmeldungen für die Teilnahme nimmt die Sport Express Arena von Dienstag, 17.09.2024 bis Freitag, 11.10.2024 unter www.sportexpress-arena.de an..

(2) Füllt der Kunde das Teilnahmeformular aus und sendet dieses ab, hat der Kunde eine verbindliche Erklärung zur Teilnahme abgegeben.

(3) Alle Teilnehmer werden per E-Mail benachrichtigt, sie erhalten eine Anmeldebestätigung inkl. Informationen zur Bezahlung.

(4) Die persönlichen Daten (Name, Vorname und Telefonnummer) werden in Form einer Teilnehmerliste bearbeitet und genutzt.

(5) Über die Aktion 24h-Spinning wird redaktionell in Form eines Presseberichtes, Bildern und Videos berichtet. Der Teilnehmer des 24h-Spinning-Events überträgt sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung der von ihr/ihm angefertigten Aufnahmen (Foto, sowie Ton- und Videoaufnahmen = Bildmaterial) im Rahmen der oben genannten Aktion auf den Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler. Der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler darf das Bildmaterial ohne zeitliche, örtliche oder sonstige Beschränkung in den Medien der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler nutzen. Ausgenommen hiervon ist ein Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke sowie die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder und/oder die Veröffentlichung in unseriösen Medien.

 

§ 2 Rücktritt des Kunden, Nichtantritt

(1) Wenn der Teilnehmer von der Anmeldung zurücktritt, gilt die Frist von 72 Stunden vor Startzeit. Wird die Frist nicht eingehalten, wird der Betrag zu 100% in den Spendentopf wandern. Wird die Frist eingehalten, wird der fällige Betrag per Überweisung erstattet.

(2) Wenn die Teilnehmer nicht antreten, wandert der Betrag zu 100% in den Spendentopf.

 

§ 3 Kündigung infolge höherer Gewalt

Wegen einer Kündigung des Vertrages in Fällen höherer Gewalt verweist der Veranstalter auf § 651j BGB.

 

§ 4 Haftung

(1) Der Veranstalter sowie der Kooperationspartner übernehmen keinerlei Haftung für die Teilnahme der Veranstaltung.

 

§ 5 Ausfall, Verlegung oder Änderung der Veranstaltung

(1) Für den Fall, dass die Veranstaltung ausfällt, verlegt oder geändert werden sollte, wird von der Schwäbischen Zeitung und dem Veranstalter eine kundenfreundliche Regelung angestrebt.

(2) Die öffentliche Bekanntgabe der Absage, Verlegung oder Änderung der Veranstaltung führt der Verlag durch. Kurzberichte über ggf. witterungsbedingte Änderungen werden von dem Verlag kostenfrei veröffentlicht.

(3) Sollte die Veranstaltung ausfallen, anderweitig verlegt oder geändert werden, so entfällt damit das Recht des Teilnehmers auf eine Ersatzveranstaltung. Witterungsbedingte oder ablaufbedingte Programmänderungen sind vorbehalten.

(4) Der Kunde stellt den Verlag und den Kooperationspartner von allen Ansprüchen frei, die wegen Ausfall, Verlegung, Änderung oder sonstiger Probleme im Zusammenhang mit der oben genannten Veranstaltung gegen den Verlag und den Kooperationspartner geltend gemacht werden.

 

§ 6 Online Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Der Verlag ist nicht bereit und nicht verpflichtet, i. S. d. § 36 VSBG an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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